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Ab wann darf ein Kind Angeln?


Ab wann dürfen Kinder angeln?
Sobald ein Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat, kann von der Fischereibehörde (Ordnungsamt, Gemeinde) ein Jugendfischereischein erteilt werden. Dieser gilt i.d.R. solange, bis das 16. Lebensjahr vollendet worden ist. Jugendliche können aber (frühestens mit 13 Jahren!) die Fischerprüfung ablegen. Dann erhalten sie den Fischereischein, sobald sie das 14. Lebensjahr vollendet haben, also frühestens an ihrem 14. Geburtstag. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Diese Bestimmung wird sich u. a. dann als sinnvoll erweisen, wenn das angelnde Kind bei Ausübung der Angelfischerei Rat oder Hilfe benötigt.

Nun hat das neue Jahr begonnen und die Angelfreunde RHK wünschen allen Besuchern dieser Seite eine Erfolgreiche Angelsaison 2009. Ein kleine Info für unsere Gäste, wenn ihr auf dieser Seite fertig seit schaut mal in die Linklist!!!


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